Eine Beauftragung findet üblicherweise im Bereich Datenschutz statt. Die Aufsichtsbehörden empfehlen aus Gründen der Unabhängigkeit eine längerfristige Beauftragung. Wir bieten Ihnen zwei Modelle auf Basis einer stundenbasierten Abrechnung oder mit unserer bewährten „Flat- Rate“ an, ganz wie Sie es wünschen.
Als externe Datenschutzbeauftragte kümmern wir uns um die Aus- und Weiterbildungen und Fachkunde. Jeder unserer Berater ist verpflichtet, sich mindestens jährlich im Bereich des Datenschutzes oder der Informationssicherheit weiterzubilden. Wir haben uns auf das Berufsbild des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD e.V.) verpflichtet und unsere Beratungsleistungen sind durch eine Vermögensschadenshaftpflicht abgesichert. Alle unsere Berater besitzen zudem eine Auditorenausbildung und können auf diese Weise auch Beurteilungen aus Prüfersicht liefern.
Ein Datenschutzbeauftragung bieten wir bundesweit in Deutschland an, sowie in Österreich und der Schweiz. In allen drei Ländern haben wir Kunden und entsprechende Beratungserfahrung. In der Schweiz auch mit dem dortigen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), welches seit September 2023 nur noch leicht von der DSGVO abweicht.