Wenn sie bereits Maßnahmen getroffen haben um die Integration des Datenschutzes in ihrem Unternehmen durchzuführen ist es sinnvoll, den Stand der Umsetzung prüfen zulassen. Somit erhalten sie eine externe und unabhängige Beurteilung und damit mehr Rechtssicherheit.
Folgende Audittypen sind durchführbar:
Konformitätsaudit
Gegenstand: Prüfung gegen einen Teil des Prüfpunktekatalogs auf die reine Konformität gegen die Anforderungen des BDSG.
Ziel: Mehr Rechtssicherheit für den Auftraggeber. Interner Nachweis für die verantwortliche Stelle.
Abschluss: Gutachten des Auditors
Zertifizierung: Nicht möglich!
ADV-Audit
Gegenstand: Spezielles Audit für Datenverarbeiter im Auftrag (Auftragnehmer i.S. §11 BDSG).
Ziel: Bestätigung des Dienstleisters als qualifizierter Partner für eine Datenverarbeitung im Auftrag gem. §11 BDSG gegenüber seinen Kunden (Verantwortliche Stellen)
Abschluss: Gutachten des Auditors
Zertifizierung: ADV-Zertifikat
Prozess-/Produktaudit
Gegenstand: Definierte Prozesse oder Produkte mit besonders hohem Anspruch an das Design (Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Datensicherheit, Zweckbindung). Idealerweise Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen innerhalb der Designphase.
Ziel: Zertifizierung von Prozessen oder Produkten
Abschluss: Gutachten des Auditors
Zertifizierung: Produkt- oder Prozesszertifikat
DSMS-Audit
Gegenstand: Das Zertifikatsaudit soll ein besonders hohes Datenschutzniveau belegen und mit der Erteilung des DSMS-Zertifikats abschließen.
Ziel: Darstellung des Kunden mit Zertifikat, Wettbewerbsvorteil, Vertrauensvorschuss, mehr Rechtssicherheit.
Abschluss: Gutachten des Auditors
Zertifizierung: DSMS-Zertifikat
Gerne sprechen wir mit ihnen die für sie geeignete Prüfung ihres Datenschutzkonzepts vorab durch. Dazu erhalten sie auch eine verlässliche Kostenschätzung, transparent kalkuliert und ohne Risiko. Das Ergebnis eines Datenschutzaudits ist dabei immer vertraulich und verständlich.
Unsere Audits finden auf Basis der Norm EN ISO 19011 statt.
Unsere Akkreditierungen:
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