"Jede private Stelle, in der zehn oder mehr Personen ständig mit der
Bearbeitung personenbezogener Daten [...] beschäftigt sind, benötigt einen
Datenschutzbeauftragten! [...]"
Diese Zeile findet man in §4f des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG]. In der
Fassung vom 14.08.2009 werden per Gesetz die Anforderungen an den
Datenschutz geregelt. Das bedeutet, daß Unternehmen die mit 10 oder mehr
Mitarbeitern personenbezogene Daten verarbeiten, entsprechende Vorkehrungen
treffen müssen um diese Daten zu schützen.
Dafür muß ein Datenschutzbeauftragter [DSB] schriftlich bestellt werden. Wir
übernehmen diese Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem
Unternehmen. Falls auch Sie in Ihrem Unternehmen einen
Datenschutzbeauftragten benötigen, erstellen wir Ihnen hierfür gerne ein
Angebot. Dieses bezieht sich im wesentlichen auf die Anzahl der vorhandenen
Verfahren, sowie Art und Umfang der Datenverarbeitung und Niederlassungen. Hinzu kommen u.U.
vorhandene Outsourcing-Partner und eventuell bereits absolvierte
Vorarbeiten. Ihre Angaben
werden hierbei streng vertraulich behandelt!
Die Pflichten für die Einhaltung des Datenschutzes fallen immer der
Geschäftsleitung zu. Dazu gehören beispielsweise:
- Gewährung der Betroffenenrechte [Benachrichtigung, Auskunft, Korrektur,
Sperrung, Löschung]
- transparente und dokumentierte EDV [Verfahrensverzeichnis]
- Schutz der EDV und der Daten im Sinne der IT-Sicherheit [§ 9 BDSG nebst
Anhang]
- Nachvollziehbarkeit von Zugriffen, Änderungen und Weitergaben an Dritte
Einige Unternehmen meinen, daß Datenschutz in erster Linie Geld kostet und
keinen weiteren Nutzen bringt. Dies ist nachweislich nicht der Fall. Im
Gegenteil bedeutet rechtskonformer Datenschutz eine ganze Reihe von
Vorteilen:
- Durch die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit fallen nur
die personenbezogenen Daten an, die auch wirklich benötigt werden. Und was
nicht vorhanden ist erfordert auch keine Arbeit, kein Personal und keine
Ressourcen!
- Unternehmen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen erhalten einen
Vertrauensvorschuss von ihren Kunden, Lieferanten und Partnern
- Datenschutz und Datensicherheit sind zentraler Bestandteil des
Qualitätsmanagements und von Umweltzertifizierungen
- Die Grundsätze des Datenschutzes basieren auch auf der Datensicherheit.
Wenn ein Unternehmen diese Grundsätze berücksichtigt, werden Risiken im
Bereich IT schon durch die Datenschutzanforderungen minimiert.
- Datenschutz erfordert ein Verfahrensverzeichnis und die Erstellung einer
Dokumentation und damit im Gesamtergebnis das Datenchutzkonzept. Das IT-Unternehmenskonzept ist mit einer ordentlichen
Dokumentation wesentlich einfacher zu pflegen und transparent.
- Minimierung von Haftungsrisiken mit externen Auftragnehmern
- Mitarbeitersensibilisierung
- Sichere Datenverarbeitung
Nicht zuletzt muß aber auch das Risiko der Haftung angesprochen werden:
Kann ein betroffenes Unternehmen keinen DSB vorweisen, besteht ein
Haftungsrisiko! Falls der DSB nicht innerhalb von einem Monat nach Aufnahme
der Tätigkeit schriftlich benannt wird, drohen Geldstrafen.
Sprechen Sie uns an. Wir übernehmen
- die Aufgaben des [externen] Datenschutzbeauftragen
- die Erstellung der Dokumentation
- die Erstellung des Verfahrenshandbuchs/Verfahrensverzeichnis
- die Schulung Ihrer Mitarbeiter
- die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- die Prüfung Ihrer IT-Sicherheit
Informationstechnik und Datenschutz sind Vertrauenssache! Wir lassen uns
regelmäßig überprüfen:
Letzte Sicherheitsüberprüfung: April 2010
Behörde: Bezirksregierung Münster