Willkommen

"Jede private Stelle, in der zehn oder mehr Personen ständig mit der Bearbeitung personenbezogener Daten [...] beschäftigt sind, benötigt einen Datenschutzbeauftragten! [...]"

Diese Zeile findet man in §4f des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG]. In der Fassung vom 14.08.2009 werden per Gesetz die Anforderungen an den Datenschutz geregelt. Das bedeutet, daß Unternehmen die mit 10 oder mehr Mitarbeitern personenbezogene Daten verarbeiten, entsprechende Vorkehrungen treffen müssen um diese Daten zu schützen.

Dafür muß ein Datenschutzbeauftragter [DSB] schriftlich bestellt werden. Wir übernehmen diese Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen. Falls auch Sie in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, erstellen wir Ihnen hierfür gerne ein Angebot. Dieses bezieht sich im wesentlichen auf die Anzahl der vorhandenen Verfahren, sowie Art und Umfang der Datenverarbeitung und Niederlassungen. Hinzu kommen u.U. vorhandene Outsourcing-Partner und eventuell bereits absolvierte Vorarbeiten. Ihre Angaben werden hierbei streng vertraulich behandelt!

Die Pflichten für die Einhaltung des Datenschutzes fallen immer der Geschäftsleitung zu. Dazu gehören beispielsweise:

- Gewährung der Betroffenenrechte [Benachrichtigung, Auskunft, Korrektur, Sperrung, Löschung]

- transparente und dokumentierte EDV [Verfahrensverzeichnis]

- Schutz der EDV und der Daten im Sinne der IT-Sicherheit [§ 9 BDSG nebst Anhang]

- Nachvollziehbarkeit von Zugriffen, Änderungen und Weitergaben an Dritte

Einige Unternehmen meinen, daß Datenschutz in erster Linie Geld kostet und keinen weiteren Nutzen bringt. Dies ist nachweislich nicht der Fall. Im Gegenteil bedeutet rechtskonformer Datenschutz eine ganze Reihe von Vorteilen:

- Durch die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit fallen nur die personenbezogenen Daten an, die auch wirklich benötigt werden. Und was nicht vorhanden ist erfordert auch keine Arbeit, kein Personal und keine Ressourcen!

- Unternehmen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen erhalten einen Vertrauensvorschuss von ihren Kunden, Lieferanten und Partnern

- Datenschutz und Datensicherheit sind zentraler Bestandteil des Qualitätsmanagements und von Umweltzertifizierungen

- Die Grundsätze des Datenschutzes basieren auch auf der Datensicherheit. Wenn ein Unternehmen diese Grundsätze berücksichtigt, werden Risiken im Bereich IT schon durch die Datenschutzanforderungen minimiert.

- Datenschutz erfordert ein Verfahrensverzeichnis und die Erstellung einer Dokumentation und damit im Gesamtergebnis das Datenchutzkonzept. Das IT-Unternehmenskonzept ist mit einer ordentlichen Dokumentation wesentlich einfacher zu pflegen und transparent.

- Minimierung von Haftungsrisiken mit externen Auftragnehmern

- Mitarbeitersensibilisierung

- Sichere Datenverarbeitung

 

Nicht zuletzt muß aber auch das Risiko der Haftung angesprochen werden:

Kann ein betroffenes Unternehmen keinen DSB vorweisen, besteht ein Haftungsrisiko! Falls der DSB nicht innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit schriftlich benannt wird, drohen Geldstrafen.

Sprechen Sie uns an. Wir übernehmen

- die Aufgaben des [externen] Datenschutzbeauftragen

- die Erstellung der Dokumentation

- die Erstellung des Verfahrenshandbuchs/Verfahrensverzeichnis

- die Schulung Ihrer Mitarbeiter

- die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

- die Prüfung Ihrer IT-Sicherheit


Informationstechnik und Datenschutz sind Vertrauenssache! Wir lassen uns regelmäßig überprüfen:

Letzte Sicherheitsüberprüfung: April 2010
Behörde: Bezirksregierung Münster